„AUFTRAG.BILDUNG. Trägerinitiative Kinderbetreuung“ fordert dringend Ausbau inklusiver Elementarpädagogik in Österreich: Kinder mit Behinderungen noch immer benachteiligt
Am 26. Oktober 2008 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Österreich verpflichtete sich damit, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, darunter auch das Recht auf Bildung im Sinne eines inklusiven Bildungssystems.
Zum 17. Jahrestag weist die bundesweite Initiative „AUFTRAG. BILDUNG. Trägerinitiative Kinderbetreuung“ – bestehend aus Kinderfreunden, Caritas, Bundesverband Österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen, Diakonie, Hilfswerk und St. Nikolausstiftung – darauf hin, dass Österreich dieser Verpflichtung im Bereich der Elementarpädagogik bis heute nicht ausreichend nachkommt. Die Initiative fordert daher dringende Maßnahmen für mehr Inklusion und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen.
„Inklusion und Teilhabe sind Grundwerte unserer Gesellschaft. Jedes Kind hat das Recht, von Anfang an gefördert zu werden. Bildung darf kein Privileg sein – sie ist ein Recht für alle“, so die Initiative.
Inklusive Bildung bleibt vernachlässigt – Kinder und Eltern bleiben auf der Strecke
Allein in Wien warten derzeit 1.500 Kinder mit Behinderungen auf einen geeigneten Kindergartenplatz. Häufig werden Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vom verpflichtenden Kindergartenjahr ausgeschlossen, weil es an Kapazitäten fehlt. Den Trägerorganisationen wird der Ausbau entsprechender Plätze erschwert, da zu wenig Ressourcen bereitgestellt werden. Für die Kinder bedeutet dies, dass sie wesentlicher Entwicklungsmöglichkeiten und Bildungschancen beraubt werden und an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert sind. Gleichzeitig geraten Eltern – oft alleinerziehende Mütter – durch die eingeschränkte Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit in ökonomische Notlagen.
„Wir können nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel beklagen und gleichzeitig den Kindern mit Behinderungen von Anfang an Chancen auf Bildung, Teilhabe und Selbstbestimmung verwehren – und dazu ihre Eltern vom Arbeitsmarkt fernhalten. Das geht sich nicht aus“, betont die Trägerinitiative.
Trägerinitiative fordert einheitliche Standards, mehr Ressourcen und transparente Daten für inklusive Bildung
Die Initiative fordert daher bundesweite Mindestqualitätsstandards – ausreichend ausgebildetes Personal, entsprechende Gruppengrößen und Fördermöglichkeiten – die sicherstellen, dass jedes Kind vom Staat durch Bildungs- und Förderangebote die gleichen Chancen für einen erfolgreichen Start in sein (Arbeits-)Leben erhält. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Kinder im Kindergarten auch einen Platz erhalten.
Dafür sind ein klares Commitment seitens der Regierung sowie die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen durch Bund, Länder und Gemeinden erforderlich. Zudem regt die Initiative die Erhebung von Daten an, denn nur durch mehr Evidenz kann das Ausbildungssystem zielgerichtet gesteuert und bei Fehlentwicklungen wirksam verbessert werden
Nur wenn Inklusion von Anfang an mitgedacht wird, kann Österreich den Auftrag der UN-Konvention erfüllen. Entscheidend ist, Kinder und Eltern mitzunehmen, sie bestmöglich zu begleiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Teilhabe und Chancengerechtigkeit ermöglichen.
Die Vertragsgrundlage – BRK
Die Behindertenkonvention[6] ist ein von der UNO geschaffener völkerrechtlicher Vertrag, welcher am 3. Mai 2008 in Kraft trat. Sämtliche Mitgliedsstaaten der UNO können diesem Übereinkommen beitreten und sich dadurch vertraglich verpflichten die Bestimmungen der BRK einzuhalten und die Chancengleichheit für Behinderte zu fördern und ihre gesellschaftliche Diskriminierung zu unterbinden. Dazu das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben, gleiches Recht auf eine eigene Familie, das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz, gleicher Zugang zu Bildung, gleiches Recht auf Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben sowie Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch.
Quellen: https://www.diakonie.at/
Wikipedia: UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit …




