Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Beihilferahmen zum Deal für eine saubere Industrie angenommen, der den Mitgliedstaaten Werkzeuge an die Hand gibt, um die Entwicklung sauberer Energie, die Dekarbonisierung der Industrie und saubere Technologien voranzutreiben.
Auf der Grundlage dieses Beihilferahmens wird die Kommission Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten zur Förderung sauberer Industrie genehmigen, und so eine rasche Einführung von Einzelbeihilfen ermöglichen.
Der Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie gilt bis zum 31. Dezember 2030 und bietet den Mitgliedstaaten und Unternehmen so eine langfristige Perspektive. Der Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie ersetzt den seit 2022 geltenden Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels
Mit dem Rahmen werden die Beihilfevorschriften in fünf Hauptbereichen vereinfacht:
- Ausbau erneuerbarer Energien und verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe,
- befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher, um den Übergang zu niedrigpreisigem sauberem Strom sicherzustellen,
- Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen,
- Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien in der EU und
- Verringerung der Risiken von Investitionen in saubere Energie, Dekarbonisierung, saubere Technologien, Energieinfrastrukturprojekte und Vorhaben zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
Die Unterstützung kann wie folgt gewährt werden:
- auf der Grundlage vorab festgelegter Beihilfebeträge (bei einer Förderung von bis zu 200 Mio. EUR),
- auf der Grundlage der Finanzierungslücke oder
- im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung dieFörderung der Fertigung sauberer Technologien Der Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Investitionen in neue Fertigungskapazitäten zu fördern:
- in Form von Regelungen für alle Fertigungsprojekte im Zusammenhang mit Technologien, die unter die Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen, und
- auf individueller Basis für Fertigungsprojekte im Bereich der Netto-Null-Technologien, wenn dies erforderlich ist, um zu verhindern, dass solche Investitionen aus Europa abwandern.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel im Zitat:
“Wenn Europa bei sauberen Technologien eine Führungsrolle übernehmen will, müssen wir mutige und klare Maßnahmen ergreifen. Der neue Beihilferahmen vereinfacht und beschleunigt die Fördermöglichkeiten für die Dekarbonisierung, geht aber auch darüber hinaus: der Staat wird als strategischer Investor für unsere Zukunft anerkannt. Der Rahmen ist ein Instrument zur Förderung des Klimaschutzes und zur Stärkung der Resilienz Europas, und er ermöglicht es, sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit wettbewerbsfähig bleibt. Und gleichzeitig verteidigen wir damit die Integrität unseres Binnenmarkts, vermeiden Wettbewerbsverzerrungen und machen unsere Energiesysteme stabiler, erschwinglicher und gerechter.“
Hintergrund
Mit den EU-Beihilfevorschriften soll verhindert werden, dass ein Unternehmen durch staatliche Unterstützung einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erhält.
Andere Beihilfevorschriften, die für den Deal für eine saubere Industrie von Bedeutung sind (d. h. die Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen) gelten weiterhin parallel und können von den Mitgliedstaaten für andere, komplexere Fördermaßnahmen verwendet werden. Die Mitgliedstaaten werden in diesem Bereich auch weiterhin staatliche Beihilfemaßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung durchführen, die nicht bei der Kommission angemeldet werden müssen.