Christine Steger ist neue Behindertenanwältin Österreichs

Sozialminister Rauch: „Die Vertretung und Interessen von Menschen mit Behinderungen liegen bei Steger in guten Händen“

Die Behindertenanwältin bzw. der Behindertenanwalt vertritt die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Österreich. Nach dem Ableben von Amtsinhaber Dr. Hansjörg Hofer im September 2022 hat Sozialminister Johannes Rauch heute Mag. Christine Steger zur neuen Behindertenanwältin für Österreich bestellt. Sie ist Vorsitzende des unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Mit Christine Steger wird künftig eine anerkannte Expertin die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich übernehmen, die sich seit beinahe 20 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt“, freut sich Rauch. „Zum ersten Mal wird heute eine Frau diese wichtige Funktion übernehmen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Einsatz und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Im September 2022 wurde die Funktion öffentlich ausgeschrieben. Unter insgesamt 19 Bewerber:innen wurde Christine Steger ausgewählt

Die 43-jährige Christine Steger ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt. Seit 2018 ist sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. Die Tätigkeiten umfassen die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie -novellen, das Verfassen von Stellungnahmen und diverse Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit.

Antidiskriminierung als oberste Agenda

Als Behindertenanwältin wird sie insbesondere Personen beraten und unterstützen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.

Sozialminister Rauch im O-Ton:

„Christine Stegers fast 20-jähriger Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeugt von ihrem großen Engagement. Ich freue mich, dass sie ihre Erfahrungen nun als Behindertenanwältin nutzen und Menschen mit Behinderungen direkt unterstützen kann“, so Sozialminister Rauch .

Klaus Widl, österreichischerBehindertenrat:

Ich gratuliere Christine Steger herzlich zur Ernennung als Behindertenanwältin und freue mich auf die Zusammenarbeit. Dass diese wichtige Position erstmals von einer Frau bekleidet wird, ist bemerkenswert und zukunftsweisend

Markus Neuherz, Lebenshilfe Österreich:

“Christine Steger baut auf fast 20 Jahren Erfahrung auf. Besonders erfreulich ist, dass Frau Steger schon im öffentlichen Hearing im Vorfeld zu ihrer Bestellung angekündigt hat, sich auch besonders um die Anliegen von Frauen mit Behinderungen einzusetzen, die vielfach mehrfach diskriminiert werden,” zeigt sich Lebenshilfe Generalsekretär, Markus Neuherz, über die Neubestellung hoch erfreut und ergänzt, “Wir haben Christine Steger als Person kennengelernt, der schon bisher auch die Anliegen von Menschen mit intellektuellen Behinderungen besonders wichtig waren. Wir sind zuversichtlich, dass Frau Steger für Menschen mit intellektuellen Behinderungen auch als Behindertenanwältin viel erreichen wird.”

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